Allgemeine Geschäftsbedingungen
QVMed sales & service GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der QVMed sales & service GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Bürder (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge vom Verkäufer mit Ihren Kunden.
1.1 Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den AGB des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
1.2 Mündliche Nebenabredungen sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftform Klausel, bedürfen der Schriftform.
1.3 Frühere Geschäftsbedingungen werden durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
2.1 Die Art und der Umfang der von der QVMed zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages.
2.2 Angebote der QVMed sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und haben eine Gültigkeit von 4 Wochen. Danach verliert es seine Gültigkeit, sofern in der Zwischenzeit kein Auftrag erteilt wurde. Vom Angebot abweichende mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform.
2.3 Zusätzlich erbrachte Leistungen der QVMed im Auftrag des Kunden, die über den Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft auch mögliche nachträgliche Änderungen des Auftraggebers, sogenannte Autorenkorrekturen.
2.4 Soweit der Auftraggeber gegen Vertragspflichten verstößt, ist die QVMed berechtigt, bis zur (Wieder-)Erfüllung seiner Pflichten die Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen. Minderungs‑, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu.
2.5 Steht der QVMed Verkaufs‑, Arbeits- oder Adressmaterial entgegen der Vertragsbedingungen nicht rechtzeitig und spesenfrei zur Verfügung, können durch die Verzögerung entstandene Stundensatzkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3. Honorare und Urheberrecht
3.1 Bei Rücktritt von einem bereits vertraglich vereinbarten Projekt bis zu zwei Wochen vor Projektbeginn, wird eine Gebühr von 25 % des vereinbarten Auftragswertes geltend gemacht. Bei späteren Absagen bis zum Aktionsbeginn wird eine Gebühr von 35 % des vereinbarten Auftragswertes verrechnet. Verschiebungen des Projektbeginns sind bis zu einem Monat vor dem ursprünglich vereinbarten Termin kostenfrei. Bei Verschiebungen innerhalb eines Monats vor dem ursprünglich vereinbarten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 1.000,00 € (eintausend) erhoben. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
3.2 Rechnungen werden mit Ausnahme von Endabrechnungen zum Aktionsende monatlich gestellt, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine anderslautende Regelung schriftlich vereinbart wurde. Sollten jedoch Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere wenn Zahlungen eingestellt werden, so ist die QVMed berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist die QVMed in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3.3 In die Berechnung miteinbezogen werden – je nach Vereinbarung – Nettokontakte. Ein Nettokontakt ist ein persönlicher Telefonkontakt mit dem angegebenen Gesprächspartner / Ansprechpartner. Wurde der Gesprächspartner / Ansprechpartner nach mindestens einem Anruf an jeweils 5 verschiedenen Tagen nicht erreicht, so wird dies ebenfalls als Nettokontakt gewertet und berechnet. Wird auf Stundensatz-Basis abgerechnet, so gelten jedoch die jeweiligen Stundensätze wie im Vertrag vereinbart.
3.4 Alle Zahlungen sind nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung benannte Konto der QVMed spesenfrei zu überweisen. Bei Überschreitung der 14 Tage kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Die durch das Überschreiten der Zahlungsfrist entstehenden Mahn‑, Anwalts- und Gerichtskosten, wie auch damit verbundene Nebenauslagen trägt allein der Auftraggeber.
3.5 Die Abrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen durch den Auftraggeber verbleibt die Ware im Eigentum der QVMed.
5. Haftungsbeschränkung
5.1 Die QVMed haftet nur dann unbeschränkt für in Verlust geratenes Verkaufs‑, Arbeits- oder Adressmaterial, sofern sie diesen Verlust selbst zu vertreten hat.
5.2 Die Richtigkeit der erstellten Druckunterlagen und Mailvorlagen im Hinblick auf Texte, Vollständigkeit, Layout und Satzstellung, sind vor Projektbeginn vom Auftraggeber zu prüfen und abzuzeichnen. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung, so übernimmt die QVMed keine Haftung für entstandene Schäden.
5.3 Dienstleistungen werden auf der Basis des aktuellen Wissens- und Kenntnisstandes der QVMed erbracht. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen.
5.4 Die QVMed haftet nicht für die durch die Durchführung der genannten Telemarketingaktion betroffenen Rechte Dritter. Insbesondere haftet die QVMed nicht für Verstöße gegen Wettbewerbs‑, Namens‑, Marken- oder Urheberrechte Dritter.
5.5 Die Haftung für den Inhalt von Unterlagen und Vorgaben des Auftraggebers ist für die QVMed ausgeschlossen.
5.6 In den Fällen der Nr. 5.4 und 5.5 kommt ein Haftungsausschluss lediglich dann nicht in Betracht, wenn der Rechtsverstoß für die QVMed vorher offensichtlich war.
5.7 Die QVMed haftet nur für Vorsatz und nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit, wenn diese von einem amtlich bestellten Sachverständigen festgestellt wird. Die Haftung ist bei einer Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren Entstehung die QVMed bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und von QVMed beauftragte Dritte.
5.8 Für fremdes Verschulden, insbesondere bei Zulieferern, Fremdprodukten und Insertionen, wie auch für höhere Gewalt ist jede Haftung ausgeschlossen.
5.9 Eine Haftung für etwaige Folgeschäden, die sich aus dem Auftrag oder seiner Abwicklung ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Geheimhaltung, Datenschutz, Mitarbeiterabwerbung
6.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge und Informationen, gleich welcher Form (insbesondere schriftlich, mündlich oder in Form von elektronischen Daten), der jeweils anderen Partei sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftskontakt stehenden Unternehmen geheim zu halten.
6.2 Die QVMed weist darauf hin, dass die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt und zu keinem anderen genannten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Arbeitnehmer des Vertragspartners erfolgt nur dann, wenn diese Kenntnis von den betreffenden Informationen haben müssen, um den Zweck dieser Vereinbarungen erfüllen zu können. Die Arbeitnehmer sind jeweils in geeigneter Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit zu binden.
6.3 Die QVMed Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen dürfen frühestens 15 Monate nach Beendigung der Auftragsleistung von einem Auftraggeber als Arbeitnehmer/-in angestellt werden. Wird diese Bestimmung verletzt, ist QVMed berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von € 8.500,00 zu fordern.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung
7.1 Sollte eine Auftragserteilung ohne schriftliche Bestätigung erfolgen, so endet die Zusammenarbeit mit Projektende, sofern zwischen den Parteien keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
7.2 Bei zeitlich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem Grund möglich.
8. Bonitätsprüfung
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei
Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/oder scannen Sie den QR-Code.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s unwirksam oder undurchsetzbar sein oder sollte sich in einem einzelnen Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine Regelung, die soweit rechtlich zulässig dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei der Unterzeichnung des Vertrages gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht haben. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber, hat dieser der QVMed den Schaden zu ersetzen, der durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen entstanden ist.
10. Sonstige Vorschriften
10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Anerkennung von Einkaufs- und / oder Zahlungsbedingungen des Auftragsgebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.2 Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der QVMed zulässig.
10.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Koblenz.
10.4 Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: August 2020