Rechtliches · Telemarketing

Bedingungen für Telemarketing.

Besondere Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich QVmed Telemarketing. Sie gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen — Angebot, Auftrag, Leistung, Vergütung und was bei Änderungen gilt.

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Bevor etwas unterschrieben wird, klären wir am Telefon, was Sie brauchen. Was dann im Angebot steht, hat hier seine Grundlage.

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QVmed sales & service GmbH

Geschäftsbereich QVmed Telemarketing

Besondere Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich QVmed Telemarketing als Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen der QVmed sales & service GmbH, nachfolgend QVmed Telemarketing genannt.

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und zwingen nicht zur Auftragsannahme zu den dort genannten Konditionen. Die Auftragnehmerin hält das Angebot aber für eine Dauer von 1 Monat aufrecht. Danach verliert es seine Gültigkeit, sofern in der Zwischenzeit kein Auftrag erteilt wurde. 

2. Vom Angebot abweichende mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen der im Angebot angegebenen Leistungsumfänge machen das Angebot ungültig und erfordern ein neues Angebot. 

3. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen wird, oder auf mündlichen Wunsch des Auftraggebers Vorschläge erarbeitet wurden, die dem Auftraggeber vorliegen. Ein Auftrag gilt weiterhin als erteilt, wenn der Auftraggeber an QVmed Telemarketing mündlich (per Telefon) oder schriftlich (per Fax, E-Mail, Brief) mitteilt, dass mit der Bearbeitung begonnen werden soll. 

4. Eine Unterbrechung oder Verschiebung eines bestätigten Auftrags ist nur in Absprache und in schriftlicher Vereinbarung mit QVmed Telemarketing möglich. 

5. Eine Änderung der Zielsetzung eines Auftrages ist nur nach Absprache und schriftlicher Vereinbarung mit QVmed Telemarketing möglich. Dadurch eventuell entstehende Kosten werden gemeinsam mit der Änderung des Auftrags in einer Ergänzung der Auftragsbestätigung aufgenommen und dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Auftragsgegenstand ist die im jeweiligen Angebot vereinbarte Leistung. Ein Erfolg wird nicht zugesagt. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. 

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet QVmed Telemarketing alle zur Ausführung des Auftrages nötigen Daten, Informationen und Unterlagen rechtzeitig, d.h. spätestens 1 Woche vor Projektstart an QVmed Telemarketing zu liefern und zur Verfügung zu stellen, um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu ermöglichen.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen 
8.1 Bei Preisen, die nicht gesondert vertraglich festgelegt sind, gilt die beim jeweiligen Auftragseingang aktuell präsentierte Preisliste bzw. der vereinbarte Angebotspreis. 

8.2 Mindestumsätze und andere auf den Monat bezogenen Preise werden für jeden angefangenen Monat in voller Höhe fällig. 

8.3 Bei Outbound Aufträgen von Neukunden kann 50 % Vorkasse erhoben werden. 

8.4 Rechnungen und Abschlagszahlungen sind innerhalb von 21 Tagen nach deren Erhalt zur Zahlung fällig. 

8.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 21 Tagen kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. 

8.6 Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf die Auftragnehmerin Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Dispositionskredit-Zinssatzes ihrer Hausbank in Rechnung stellen. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger. 

8.7 Bei Aufträgen, deren Auftragssumme ohne Mehrwertsteuer die Summe von 2.500,00 Euro überschreitet, sind Abschlagszahlungen, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung entsprechend der Menge und den Umfang der bis dato geleisteten Arbeiten zu entrichten. 

8.8 Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung gem. obiger Regelung in Verzug oder tritt in seinem Vermögen eine wesentliche Verschlechterung ein, so behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, für noch ausstehende Zahlungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ab- oder Auslieferung der eigenen Leistungen oder deren von zuliefernden Dritten zu verlangen. 

8.9 Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. 

9. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei
Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/oder scannen Sie den QR-Code.

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10. Zur Bereitstellung von Agenten. QVmed Telemarketing verpflichtet sich, während der Öffnungszeiten zur Durchführung der Aufträge ausreichend Agenten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Agenten zur Umsetzung der Kampagnen, es sei denn, es gibt eine anders lautende vertragliche Regelung. 

11. Vorgesehene Liefer- und Leistungsfristen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch QVmed Telemarketing verbindlich. Sie beginnen frühestens mit dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum. Bei einer Überschreitung der Fristen haftet QVmed Telemarketing nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist für diesen Fall auf 10% des Auftragswertes beschränkt. 

12. Haftung und Datenschutz 
12.1 Die von den Anrufern an QVmed Telemarketing übermittelten Informationen können auf Wunsch unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch Sprachaufzeichnungsgeräte dokumentiert werden. Die Informationen werden ausschließlich von den Agenten aufgeschrieben, und durch das Medium nach Wahl des Auftraggebers versendet. Für irrtümliche Informationen oder für falsche Angaben ist jede Haftung ausgeschlossen. 

12.2 Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit von Daten, Auskünften und Produktinformationen, die in der Verantwortung des Auftraggebers liegen übernimmt die QVmed Telemarketing keine Gewähr. Eine Haftung bei unrichtigen oder unwahren Behauptungen auch gegenüber Dritten wird ausgeschlossen. 

12.3 QVmed Telemarketing verpflichtet sich alle Daten und Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. 

12.4 Für technische Störungen sowohl im Rahmen der Annahme von Gesprächen als auch bei der Übertragung der Daten übernimmt die QVmed Telemarketing keine Haftung. 

12.5 Mit der Auftragserteilung bei Outbound Aufträgen versichert der Auftraggeber, dass von der QVmed Telemarketing anzurufende Privatpersonen in Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber stehen und sich mit den Anrufen einverstanden erklärt haben. 

13. Kündigung durch QVmed Telemarketing 
13.1 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vertraglichen vereinbarten und angebotenen Leistungen in Verzug, so ist QVmed Telemarketing zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. 

13.2 Unterlässt der Auftraggeber die vereinbarte Mitwirkung gemäß Punkt 6, ist QVmed Telemarketing zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. 

13.3 Der Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen voll bestehen. Weitergehende Schadenersatzansprüche von QVmed Telemarketing bleiben unberührt. 

14. Kündigung durch den Auftraggeber 
14.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, so behält QVmed Telemarketing den Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. 

14.2 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund, der nicht auf vertragswidrigem Verhalten der QVmed Telemarketing beruht, so hat die QVmed Telemarketing Anspruch auf Vergütung für die bereits bis dahin erbrachten Leistungen. 

14.3 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund, der auf vertragswidrigem Verhalten der QVmed Telemarketing beruht, so hat die QVmed Telemarketing keinen Anspruch auf Vergütung, soweit die bereits erbrachten Leistungen für den Auftraggeber infolge der Kündigung ohne Interessen sind. 

15. Auftrag an Dritte
Aufträge an dritte Unternehmen und Personen erteilen wir nach Absprache mit unseren Auftraggebern auf Rechnung und Namen des Auftraggebers, sofern diese Absprache getroffen wurde. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Beauftragung Dritter unter der Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg für unseren Auftraggeber. 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
16.1 Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

16.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, diesem gleichgestellt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin Koblenz. 

16.3 Für die Richtigkeit von Druckunterlagen unserer Auftraggeber übernehmen wir keine Haftung. Durch QVmed Telemarketing anzufertigende Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zur Prüfung vorgelegt. Nach erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber übernehmen wir keine Haftung für diese Unterlagen. 

16.4 Soweit Werbemaßnahmen durch vertragliche Bestimmungen untersagt sind, werden unsere Ansprüche auf Vergütung im Rahmen der Auftragserteilung nicht berührt. Dienstleistungen erbringen wir auf Basis unseres Wissens- und Kenntnisstandes, eine Haftung hierfür wird nicht übernommen. 

16.5 QVmed Telemarketing kauft im Kundenauftrag für Projekte Adressen nach den vereinbarten Kriterien ein. Für die Qualität dieser Adressen übernimmt QVmed Telemarketing keine Garantie. 

16.6 Sollten jetzt oder zukünftig Teile des Vertrages anfechtbar oder nichtig sein oder werden, so ist es erklärter Wille der Vertragspartner, die anfechtbaren oder nichtigen Teile durch solche Formulierungen zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommen. Die Gültigkeit des Gesamtvertrages bleibt unberührt. 

16.7 Erfüllungs- und Gerichtsstand ist Koblenz, Deutschland. 

17. Schriftform 
17.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Anerkennung von Einkaufs- und / oder Zahlungsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

18. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, lässt die Gültigkeit des übrigen Inhalts unberührt. In diesem Falle sind die Vertragschließenden verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, durch die der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn die Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten. 

19. Alle Angebote von QVmed Telemarketing sind freibleibend.

Stand: August 2020

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